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Wärmeschutz mit Mauerwerk aus Porenbeton

Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108 und des energiesparenden Wärmeschutzes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Um ein wohngesundes Raumklima und einen dauerhaften Schutz der Baukonstruktion gegen witterungsbedingte Feuchteeinwirkungen sicherzustellen, werden hinsichtlich des Mindestwärmeschutzes im Winter in DIN 4108-2 wärmetechnische und konstruktive Anforderungen an Bauteilflächen und wärmebrückengefährdete Bereiche gestellt. Werden die in der Norm genannten Mindestanforderungen erfüllt, kann davon ausgegangen werden, dass es weder auf Bauteilflächen noch an Wärmebrücken zu einer Tauwasser- oder Schimmelpilzbildung auf der raumseitigen Oberfläche kommt. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Räume ausreichend beheizt und belüftet werden. Ebenso darf die Luftzirkulation an Wandoberflächen nicht behindert werden. Mit allen üblichen Wandkonstruktionen aus Porenbetonmauerwerk werden die Mindestanforderungen an den winterlichen Wärmeschutz eingehalten.

Die wesentlichen baulichen Anforderungen an einen energiesparenden Wärmeschutz für zu errichtende Gebäude und für den Gebäudebestand sind im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben. Wesentlich ist dabei auch die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Änderung, dass zu errichtende Wohngebäude energetisch so auszuführen sind, dass der auf die Gebäudenutzflache bezogene Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG nicht überschreitet.

Mit seinen hervorragenden wärmetechnischen Eigenschaften erweist sich Porenbeton – auch hinsichtlich der Anforderungen nach dem GEG – als Baustoff, der den anspruchsvollen Klimaschutzzielen gewachsen ist. Porenbeton weist als Massivbaustoff in den Rohdichteklassen 0,30, 0,35 und 0,40 eine Wärmeleitfähigkeit ab 0,08 W/(m·K) auf. Eine monolithische, innen und außen verputzte Wandkonstruktion aus Porenbeton bietet mit einer Mauerwerksdicke von 36,5 cm einen Wärmedurchgangskoeffizienten U = 0,21 W/(m²·K) und mit einer Mauerwerksdicke von 42,5 cm einen Wärmedurchgangskoeffizienten U = 0,18 W/(m²·K). Im Außenwandbereich können damit die Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erfüllt werden. Weitere Wärmedurchgangskoeffizienten U von monolithischen (einschaligen) Außenwänden aus Porenbetonmauerwerk sowie von zweischaligen Außenwänden aus Porenbetonmauerwerk mit Wärmedämmung und Vormauerschale können den Tabellen 1 und 2 entnommen werden. Der homogene Wandaufbau erlaubt nahezu wärmebrückenfreie Konstruktionen. Eine verputzte einschalige Wand aus Porenbeton gilt ohne Zusatzmaßnahmen als luftdicht im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes.

Was beim Wärmeschutznachweis von Wandkonstruktionen aus Porenbetonmauerwerk nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu beachten ist, beschreibt ausführlich der Porenbeton-Bericht 29 „Wärmeschutz mit Porenbeton“ vom Bundesverband Porenbetonindustrie e.V.

Porenbeton-BERICHT 29, 46 Seiten, 4,6 MB als PDF ansehen

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