Newsletter 3-2017

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Erstellt am Freitag, 17. November 2017 Die Themen im Überblick: Porenbeton-Handbuch - Kapitel "Feuchte" und "Brand" Termine 2018 1. Porenbeton-Handbuch um weitere Kapitel aktualisiert In den letzten Wochen wurden 2 weitere Kapitel unseres Porenbeton-Handbuches final überarbeitet. Die Kapitel 6 "Feuchte" und 8 "Brand" sind jetzt auf unserer Website zum Download eingestellt: Porenbeton-Handbuch 7. Auflage (Überarbeitungen 2017). Die Kapitel 9 "Konstruktionen" und 2 "Produkte" nehmen wir als nächste in Angriff. Auch das Kapitel 5 "Wärme" mit Bezug auf die EnEV 2014/2016 - separat als Berichtsheft 19 aufgelegt - wird  demnächst online gehen. Da wir derzeit mit einer Verabschiedung des neuen GEG* nicht vor Ende 2018 rechnen, gibt es in diesem Kapitel vorerst nur kleinere redaktionelle Änderungen.  * GEG - Gebäudeenergiegesetz: Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2. Termine 2018 Im September 2018 gibt es zwei wichtige Konferenzen, auf die wir schon heute hinweisen möchten: Vom 4. bis 6. September findet in Potsdam die 6. Internationale Porenbetonkonferenz ICAAC statt. Porenbeton-Experten aus aller Welt diskutieren Themen wie Brandschutz, Erdbebenzonen, Recycling von Porenbeton und Innovationen bei der Herstellung und Verarbeitung.Auf der Website www.6ICAAC.com finden Sie alle Details und Anmeldeinformationen. Am 26. September 2018 startet das 2. DIN-Mauerwerksforum in Berlin. Sobald die Anmeldung auf DIN.de möglich ist, informieren wir Sie. Mit den besten Grüßen aus BerlinIhr Bundesverband Porenbetonindustrie e.V.            

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Newsletter 2-2017

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Erstellt am Dienstag, 29. August 2017 Die Themen im Überblick: Porenbeton-Handbuch - erste überarbeitete Kapitel online Normen und Verordnungen Pestel-Studie zur Versicherung "nicht massiver" Bauten Porenbeton-Handbuch - Die ersten 2 aktualisierten Kapitel sind online Wie angekündigt, möchten wir Sie zum Stand der Überarbeitung des Porenbeton-Handbuches informieren: Neben dem Abschnitt „Wärme“, der bereits seit 2014 als Berichtsheft 19 vorliegt, sind jetzt die Kapitel „4 - Berechnung“ und „7 - Schall“ unseres Handbuches fertiggestellt! Die Kapitel  „6 - Feuchte“ und „8 - Brand“ werden im Laufe des Septembers fertig und ebenfalls online gestellt. Link zum Porenbeton-Handbuch Normen und Verordnungen DIN 4109-4: Mit der Ausgabe März 2017 ist die neue DIN 4108-4 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte“ erschienen. Neben der Aufnahme neuer Produktgruppen und der Anpassung einzelner Tabellenwerte wurde insbesondere auch der für Porenbeton wichtige Anhang A „Bestimmung von Bemessungswerten für Mauerwerk aus Mauersteinen nach DIN EN 771“ überarbeitet. Hierin enthalten ist auch die Ermittlung und Angabe des Feuchte-Umrechnungsfaktors Fm. Mantelverordnung: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 die Mantelverordnung verabschiedet. Bundesumweltministerin Hendricks stellte heraus, dass mit den Kernstücken der Verordnung, der neuen Ersatzbaustoffverordnung und der Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen geschaffen werden. Durch die Mantelverordnung sollen die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB): In den Gesprächen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland zur neuen Bauordnung und MVV TB ist ein Durchbruch gelungen. Die Kommission  wird die von deutscher Seite vorgeschlagene Einführung freiwilliger Systeme zur Herstellererklärung für notwendige Produkteigenschaften dulden und gegen die entsprechenden vorgeschlagenen Regulierungen in der Musterverwaltungsvorschrift nicht juristisch vorgehen. Es wurde eingeschätzt, dass das europäische Normensystem aktuell nicht vollständig und in Teilen sogar noch fehlerhaft ist und daher allein noch kein sicheres Bauen in Europa gewährleistet. Hier ist der Weg der freiwilligen Herstellererklärung eine reale Möglichkeit, die sonst gegebenen Risiken für das sichere Bauen in den Mitgliedsstaaten auszugleichen. Unabhängig davon bleibt der Grundsatz bestehen, dass der freie Warenverkehr in Europa nicht durch nationale staatliche Eingriffe behindert werden darf. Für Porenbetonprodukte sind derartige Herstellererklärungen nicht erforderlich, da alle Produkte nach bestehenden DIN-Normen gefertigt werden. Die Einführung der neuen Bauordnung und der MVV TB wird in den nächsten Wochen erwartet. Pestel-Studie zur Versicherung "nicht massiver" Bauten Viele Versicherer bieten grundsätzliche keine Gebäudeversicherung für „nicht massive“ Bauten an und nur 2 von 15 Versicherern für „massive“ und „nicht massive“ Gebäude identische Jahresprämien. Die weit überwiegende Mehrheit der Versicherungsunternehmen stuft das Schadensrisiko „nicht massiver“ Wohngebäude deutlich höher als bei Massivbauten ein. Im Durchschnitt liegen die Versicherungsprämien um 40 bis 50 % über den Prämien von Massivbauten. Die genauen Untersuchungsdetails der Kurzstudie des Pestelinstituts finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM): dgfm.de/wohnungsbaupolitik/studien            

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Newsletter 1-2017

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Erstellt am Montag, 27. Februar 2017 Die Themen im Überblick: DIN SPEC 91314 Ι Gebäudeenergiegesetz (GEG) Porenbeton-Handbuch DIN SPEC 91314 Die DIN SPEC 91314 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau“ ist nach längerer Bearbeitungszeit als Ausgabe Januar 2017 erschienen. Das noch bestehende Beiblatt 2 der DIN 4109 – ebenfalls zum erhöhten Schallschutz – ist noch nicht zurückgezogen worden. Gemäß DIN wird zukünftig im Normenausschuss DIN 4109 auch wieder der „erhöhte Schallschutz“ behandelt werden. Ziel ist es, aus der DIN SPEC und dem Beiblatt 2 eine einheitliche Norm zum Thema erhöhter Schallschutz zu erarbeiten. Die Arbeiten hierzu beginnen in Kürze. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Entgegen der ursprünglichen Planung wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 15. Februar 2017 nicht vom Bundeskabinett verabschiedet. Kernstück des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).Die CDU-/CSU-Fraktion hat weiteren Änderungsbedarf angemeldet. Dabei wurde zum einen die Einführung des KfW55-Standards als Niedrigstenergiestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand kritisiert. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass der KfW55-Standard nicht zu einem späteren Zeitpunkt automatisch auf private Wohngebäude übertragen werde. Wann der GEG-Entwurf nun im Kabinett verabschiedet wird, steht noch nicht fest. Gegebenenfalls wird sich der Prozess bis nach der Bundestagswahl hinziehen. Porenbeton-Handbuch Nach jahrelangen Arbeiten sind in den letzten Monaten die für Porenbeton wichtigen Normen DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau",  DIN 4102-4 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile" und DIN EN 12602 "Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton", aber auch die DIN EN 845 "Festlegungen für Ergänzungswerkzeuge für Mauerwerk", die EN 771-4 "Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine", die DIN 20000-404 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 404: Regeln für die Verwendung von Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4" oder die DIN SPEC 91314 (siehe oben) erschienen und wir arbeiten mit Hochdruck an der Neufassung des Porenbeton-Handbuches. Fast fertig ist das Kapitel 4 "Berechnung", das wir in den nächsten Wochen online stellen. Überarbeitet werden derzeit die Kapitel 6 "Feuchte" und 7 "Schall", die dann ebenfalls zeitnah online zur Verfügung stehen werden. Wir informieren Sie dazu in einem gesonderten Newsletter – genauso wie über die Fertigstellung aller anderen Kapitel und last but not least die Neuauflage unseres Porenbeton-Handbuches.      

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Newsletter 2-2016

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Erstellt am Dienstag, 18. Oktober 2016 Themen im Überblick: Mauerwerksforum am 29.11.2016 in Berlin Positionspapier zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie EuGH-Urteil Mauerwerksforum 29.11.2016 in Berlin DIN-Mauerwerksforum 2016: Dass sich in Deutschland spätestens seit dem vergangenen Jahr die Lage im Wohnungsmarkt nicht nur verschärft, sondern dramatisiert hat, ist bekannt. Nicht umsonst besagen aktuelle Studien, dass in den nächsten Jahren ein Bedarf von rund 400.000 neuen Wohneinheiten pro Jahr besteht. Renommierte Referenten werden am 29. November in Berlin unter dem Titel „Energieeffizienter und modularer Wohnungsbau mit Mauerwerk“ ihre neuesten Untersuchungen präsentieren. Die Themen reichen dabei von Vergleichen zwischen Massiv- und Leichtbau über Musterstatiken beim modularen Bauen nach Eurocode 6 bis hin zu neuesten Forschungs- und Pilotprojekten zur Planung und Errichtung von Niedrigstenergiehäusern. Für diese Veranstaltung erhalten Architekten, Planer, Statiker und Ingenieure bei den Ingenieur- und Architektenkammern Fortbildungspunkte! Anmeldungen unter www.beuth.de. Positionspapier zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie Seit Jahren engagiert sich die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" - ein Bündnis von Deutschem Mieterbund DMB, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU und 25 bundesweit tätigen Verbänden und Kammern der Immobilien- und Bauwirtschaft - dafür, die politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern. Am 19. September 2016 versandte die Aktion ein Positionspapier zur deutschen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie an führende Bundespolitiker, in dem Korrekturen bei der Ausgestaltung des Umsetzungsgesetzes gefordert werden. Dieses und andere Positionspapiere, aber auch viele Studien zum Thema Wohnungsbau finden Sie auf der Homepage der Aktion Impulse. EuGH-Urteil Die Entwürfe für die neue Musterbauordnung (MBO) und Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sind zur Notifizierung in Brüssel eingereicht. Nach letzten Informationen wird diese jedoch nicht wie geplant zum 16. Oktober abgeschlossen sein und es zu einer etwa 3-monatigen Verzögerung kommen. Ungeachtet dessen hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt einige Informationen in Sachen Umsetzung EuGH-Urteil herausgegeben. Wichtig sind dabei die folgenden zwei Punkte: 1. Für harmonisierte Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung sind ab dem 16.10.2016 für Produktleistungen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder sonstige nationale Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungsnachweise und zusätzliche Ü-Kennzeichnungen nicht mehr möglich. Für diese Bauprodukte werden die Regelungen zur Ü-Kennzeichnung nicht mehr vollzogen. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung des DIBt wird noch erfolgen (Liegt bislang noch nicht vor! Diese Regelung gilt nach mündlichen Informationen für neu hergestellte Produkte, jedoch nicht für Lagerware!). 2. Die den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zugrunde liegenden Bewertungs- und Prüfungsergebnisse können als qualifizierte technische Dokumentation für die Beurteilung der Verwendbarkeit herangezogen werden, bis neue Erkenntnisse vorliegen. D. h. bis auf die Ü-Kennzeichnung können bestehende, noch gültige Zulassungen als bautechnische Nachweise herangezogen werden. Bei Fragen hierzu können Sie uns gern  kontaktieren!

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Newsletter 1-2018

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Erstellt am Dienstag, 10. April 2018 Die Themen im Überblick: Überarbeiteter Internetauftritt des Bundesverbandes Porenbetonindustrie Porenbeton-Handbuch Kapitel „Wärme“ und „Konstruktionen" Deutscher Ausschuss für Mauerwerk gegründet Internationale Porenbetonkonferenz 1. Überarbeitete Website des Bundesverbandes online Die neue Website des Bundesverbandes Porenbetonindustrie e.V. wurde übersichtlicher strukturiert, inhaltlich und funktional überarbeitet, im moderneren Design gestaltet und responsiv programmiert, d. h. sie passt sich in Bildschirmdarstellung und -auflösung automatisch den unterschiedlichen Endgeräten wie Smartphone und Tablet an. Anschaulich wird alles Wissenswerte rund um den Baustoff Porenbeton wie seine Herstellung und Eigenschaften, die verschiedenen Porenbetonsteine und Wandkonstruktionen sowie seine Vorteile im massiven Mauerwerksbau dargestellt. Die Seite bietet auch den direkten Zugang zu umfassenden Informationen und Berechnungstools, die beispielsweise Architekten und Ingenieure benötigen, um Standsicherheitsnachweise von Mauerwerksbauten aus Porenbeton zu erstellen sowie grundsätzliche Informationen zu den Bemessungsgrundlagen als auch Bemessungstabellen, Tragfähigkeitstafeln und Musterberechnungen zur Ansicht und zum Download.   2. Zwei weitere Kapitel des Porenbeton-Handbuches aktualisiert Das Porenbeton-Handbuch wird derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung in seiner 7. Auflage neu herausgegeben. Neben den bereits 2017 überarbeiteten Kapiteln 4 „Berechnung“, 6 „Feuchte“, 7 „Schall“ und 8 „Brand“ wurden die zwei Kapitel 5 „Wärme“ und 9 „Konstruktionen“ in 2018 final überarbeitet und auf unserer Website zum Download eingestellt: Porenbeton-Handbuch 7. Auflage (Überarbeitungen 2017 / 2018).Das Kapitel 5 „Wärme“ des Porenbeton-Handbuches stellt dar, was beim Wärmeschutznachweis von Mauerwerkswänden aus Porenbeton nach Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) zu beachten ist. Das Kapitel 9 „Konstruktionen“ widmet sich den wichtigsten Konstruktionsdetails für Mauerwerk aus Porenbeton wie z. B. Wandaufbauten aus Porenbetonmauerwerk, Abdichtung am Boden-Wand-Anschluss gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser oder bei mäßiger Einwirkung von drückendem Wasser, Abdichtung im Sockelbereich, Sturzausbildung mit Porenbeton-U-Steinen, einschalige / zweischalige Außenwand aus Porenbetonmauerwerk mit Dachanschluss / Fensteranschluss / Anschluss an Stahlbetondecke und Porenbeton-Flachsturz etc. 3. Deutscher Ausschuss für Mauerwerk (DAfM) gegründet Der Deutsche Ausschuss für Mauerwerk (DAfM) wurde am 30. Januar 2018 in Berlin gegründet. Das Spektrum der mehr als 30 Gründungsmitglieder reicht von Wissenschaftlern und Baustoffherstellern über Bauingenieure, Händler und Verarbeiter bis zu Bauaufsicht und Bauherren. Auch der Bundesverband Porenbetonindustrie e.V. ist Gründungsmitglied. Ein wichtiges Ziel des Vereins ist es, die Wissenschaft und Anwendungsforschung auf dem Gebiet des Mauerwerks zu fördern, um daraus anwenderfreundliche Richtlinien und praxisnahe Ausführungsregelungen zu generieren. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM). 4. Internationale Porenbetonkonferenz Die Vorbereitungen zur 6. Internationalen Porenbetonkonferenz ICAAC, die vom 4. bis 6. September 2018 stattfindet, laufen auf Hochtouren. Porenbeton-Experten aus aller Welt werden in Potsdam Themen wie Brandschutz, Erdbebenzonen, Recycling von Porenbeton und Innovationen bei der Herstellung und Verarbeitung diskutieren. Auf der Website www.6ICAAC.com finden Sie alle Details und Anmeldeinformationen.

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