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CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für den Baustoff Porenbeton

  • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung für Mauersteine aus Porenbeton nach DIN EN 771-4

    Auf Grundlage der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) in Verbindung mit der europäisch harmonisierten Porenbetonnorm DIN EN 771-4: Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine als Ausgabe 2011 mit A1-Ergänzung 2015 erfolgt seit 1. Juli 2013 die Erstellung der Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung von Porenbetonsteinen.

    Nach DIN EN 771-4 hergestellte Mauersteine aus Porenbeton, die aus EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden, sind mit einem CE-Zeichen zu versehen, anhand dessen die Leistungskennwerte für Porenbeton-Produkte erkennbar sind. Das CE-Kennzeichen ist ein Konformitätszeichen (Übereinstimmungszeichen) und kein Qualitätszeichen. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung sind gemäß der europäischen Norm vom Hersteller eine Reihe von Produktdaten anzugeben. Eine vollständige CE-Kennzeichnung mit Artikelnummer und Herstellwerk ist in der Regel aufgrund der Vielzahl der Angaben nur auf einem Etikett oder Begleitdokument (z. B. Lieferschein) möglich. Darüber hinaus nimmt die CE-Kennzeichnung eindeutigen Bezug auf die seit Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung auszustellende Leistungserklärung.

    Für CE-gekennzeichnete Baustoffe muss der Hersteller bereits beim Inverkehrbringen eines Bauproduktes eine Leistungserklärung (DoP) bereithalten – ebenso der Baustoffhändler, der das Produkt auf dem Markt veräußert. Zu den in der europäischen Produktnorm definierten Leistungen (z. B. Form, Abmaße, Druckfestigkeit, Rohdichte oder Wärmeleitfähigkeit) werden die entsprechenden Werte deklariert, welche von den Porenbetonsteinen erfüllt werden. Die Leistungserklärungen können dem Abnehmer der Bauprodukte direkt übergeben oder auf einer Webseite veröffentlicht werden. Diese in der Bauproduktenverordnung (BauPVO) ausdrücklich zugelassene und für alle Beteiligten einfachste und wirtschaftlichste Lösung wird in der Praxis von den meisten Herstellern angewendet. Gemäß den in einem ergänzenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission geregelten Randbedingungen können die Leistungserklärungen von allen Beteiligten ohne Aufwand jederzeit und für eine Dauer von mindestens 10 Jahren auf der vom jeweiligen Hersteller angegebenen Internetseite abgerufen werden.

    Damit für Porenbetonsteine vom Hersteller eine Leistungserklärung erstellt und die Steine auf dieser Grundlage CE-gekennzeichnet werden dürfen, ist das vorgeschriebene Verfahren der Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 771-4, Anhang ZA einzuhalten.

    Obwohl mit der Deklaration der Leistungen ein freier Warenverkehr ermöglicht wird, unterliegt die Verwendung von Bauprodukten weiterhin nationalen Festlegungen. Für die Verwendung ausschließlich CE-gekennzeichneter Porenbetonsteine ist daher in Deutschland zusätzlich die nationale Anwendungsnorm für Porenbetonsteine DIN 20000-404 zu beachten. Diese Norm richtet sich im Wesentlichen an die Verwender – Planer und Bauausführende. Sie müssen die vom Hersteller im CE-Kennzeichen deklarierten Produkteigenschaften mit Hilfe der Anwendungsnorm bewerten und eigenverantwortlich auf Grundlage dieser Bewertung Produkte zur Verwendung freigeben.

    Für wenige Wandbauprodukte aus Porenbeton, die nicht durch europäisch harmonisierte Stoffnormen abgedeckt sind – z. B. Porenbeton-Flachstürze – gelten weiterhin die bekannten Regeln für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Eine CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung ist für diese Produkte nicht gefordert.

  • Nachweise für die Verwendung von Porenbeton in Bauwerken

    Porenbetonsteine sind in der europäisch harmonisierten Baustoffnorm DIN EN 771-4:2015-11 geregelt. Die Verwendung von Porenbetonsteinen in Bauwerken ist in Deutschland in der bauaufsichtlich eingeführten Anwendungsnorm DIN 20000-404: Anwendung von Bauprodukten
    in Bauwerken – Teil 404: Regeln für die Verwendung von Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4:2015-11 festgelegt. Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Produkteigenschaften für Verwendungsnachweise gefordert.

    Alle Produkteigenschaften zur Erfüllung der nationalen Anforderungen an Bauwerke werden in der Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung EU Nr. 305/2011 deklariert, d. h. es sind keine gesonderten Herstellererklärungen und/oder Anforderungsdokumente für Porenbetonsteine notwendig.

    Bei allen Produkten nach DIN EN 771-4 und Anwendungsnorm DIN 20000-404 erfolgt die Überprüfung der Leistungsbeständigkeit nach dem System 2+ nach Bauproduktenverordnung EU Nr. 305/2011 durch anerkannte Überwachungsstellen.

    Für die national geregelten Flachstürze aus Porenbeton gelten weiterhin die Regeln der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung sind nicht gefordert. Die Fremdüberwachung wird ausschließlich über das Ü-Zeichen dokumentiert. Der Zulassungsbescheid Z-17.1-634 für Porenbeton-Flachstürze steht auf der Website des Bundesverbandes Porenbetonindustrie e.V. (Antragsteller der Zulassung) als Download-PDF unter der Rubrik „Bauplanung & Baukonstruktion/Zulassungen“ zur Verfügung.

    Gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Bundesländer gelten für die Anwendung von Mauerwerksprodukten in Bauwerken folgende Normen:

    1. Bemessung von Wänden aus Porenbetonmauerwerk

    • DIN EN 1996: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten
    • DIN EN 1996-1-1:2013-02 + DIN EN 1996-1-1/NA:2019-12: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk

    • DIN EN 1996-2:2010-12 + DIN EN 1996-2/NA:2012-01: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk
    • DIN EN 1996-3:2010-12 + DIN EN 1996-3/NA:2019-12: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten

    In Anlage A 1.2.6/1 der (M)VV TB wird der Bezug zur deutschen Anwendungsnorm DIN 20000-404: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 404: Regeln für die Verwendung von Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4 hergestellt.

    Für deutsche Erdbebengebiete ist die DIN 4149:2005-04: Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten heranzuziehen. Dabei sind die besonderen Regeln für Mauerwerksbauten in Abschnitt 11 zu beachten.

    2. Brandschutz mit Porenbetonmauerwerk

    • DIN EN 1996-1-2:2011-04 + DIN EN 1996-1-2/NA:2013-06: Tragwerksbemessung für den Brandfall
    • DIN 4102-4:2016-05: Klassifizierte Baustoffe und Bauteile, Ausführungsregeln

    3. Schallschutz mit Porenbetonmauerwerk

    • DIN 4109-1:2016-07: Schallschutz im Hochbau
    • Der schalltechnische Nachweis kann nach DIN 4109-2:2016-07 in Verbindung mit DIN 4109-32:2016-07 geführt werden. Alternativ kann für Bauteile im Massivbau Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989-11 herangezogen werden. 

    4. Wärmeschutz mit Porenbetonmauerwerk

    • DIN 4108: Wärmeschutz in Gebäuden
    • DIN 4108-2:2013-02: Wärmeschutz und Energie-Einsparung von Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
    • DIN 4108-3:2014-11: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
    • DIN 4108-4:2017-03: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
    • DIN 4108-10:2015-12: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe – Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe

    Über die (M)VV TB hinaus ist der Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 + Erweiterungen 2016) erforderlich!

    Hinweis: Bei besonderen Anwendungsfällen und für Sonderkonstruktionen können weitere Nachweise nach (M)VV TB erforderlich sein.

    Nachweise für die Verwendung von Porenbeton in Bauwerken, 2 Seiten als PDF ansehen

     

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