Baustoffe und Bauteile werden nach europäischen und deutschen Regelungen brandschutztechnisch unterteilt. Die deutsche Klassifizierung nach der sogenannten Restnorm DIN 4102 und das europäische Klassifizierungssystem nach DIN EN 13501 sind Grundlage für den Nachweis des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen.
Nach DIN 4102-1 wird das Brandverhalten von Baustoffen in Abhängigkeit von der Brennbarkeit in Baustoffklasse A (nicht brennbar) und Baustoffklasse B (brennbar) mit Unterklassen eingeteilt (Tabelle 1). Die allgemeine Anforderung der Norm ist, dass bei Baustoffklasse A1 auf Grund modellhafter Brandprüfungen bei einem fortentwickelten, teilweise vollentwickelten Brand die Wärmeabgabe der Baustoffe unbedenklich sein muss und entzündbare Gase nicht frei werden dürfen.
Porenbeton ist ein mineralischer Baustoff, der keine brennbaren Bestandteile enthält und somit gemäß DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 der höchsten Baustoffklasse A1 „nicht brennbar“ zugeordnet ist.
Tabelle 1: Baustoffklassen gemäß DIN 4102-1 und bauaufsichtliche Benennungen
Baustoffklasse |
Bauaufsichtliche Benennung |
Beispiele |
A |
Nicht brennbare Baustoffe |
A1 |
Ohne brennbare Bestandteile |
Erden, Gips, Mörtel, Beton, Porenbeton, Steine und Bauplatten aus mineralischen Bestandteilen, Mineralfaser, Ziegel, Glas |
A2 |
Mit geringen Anteilen an brennbaren Bestandteilen |
Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche, Leichtbeton mit Polystyrolzuschlag |
B |
Brennbare Baustoffe |
B1 |
Schwer entflammbare Baustoffe |
Holzwolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten mit gelochter Oberfläche, Kunstharzputze |
B2 |
Normal entflammbare Baustoffe |
Holz, genormte Holzwerkstoffe, bestimmte kunststoffbeschichtete dekorative Flachpressplatten oder Holzfaserplatten |
B3 |
Leicht entflammbare Baustoffe |
Holz unter 2 mm Dicke, Holzwolle, Papier, unbehandelte Polystyrol-Hartschaumplatten |
Für die Sicherheit eines Bauwerks im Brandfall ist nicht nur die Brennbarkeit der Baustoffe, sondern insbesondere die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile maßgebend. Sie ist definiert als die Mindestdauer in Minuten (Feuerwiderstandsklasse), während derer dieses Bauteil bei einer Normbrandprüfung bestimmten Anforderungen standhält.
Je nach Ausführung der Wandbaukonstruktion bzw. des Bauteils – tragend oder nicht tragend, raumabschließend oder nicht raumabschließend – ist Porenbeton für alle Feuerwiderstandsklassen von F 30 bis F 180 einsetzbar. Bereits eine 7,5 cm starke, unverputzte Innenwand aus Porenbeton erfüllt die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse F 90. Für die Klassifizierung nach der europäischen Brandschutznorm DIN EN 13501 sind bei der Brandschutzbemessung die Eigenschaften Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedurchgang (I) – sowie bei zusätzlichen Anforderungen der Strahlungsdurchtritt (W) und die mechanische Stoßfestigkeit (M) – maßgebend.
Tabelle 2: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen gemäß DIN 4102-2 und bauaufsichtliche Benennungen
Bauaufsichliche Benennung |
Einstufung gemäß DIN 4102-2 |
Feuerwiderstandsklasse |
Kurzbezeichnung |
Feuerhemmend |
F 30 |
F 30-B1) |
Feuerhemmend und aus nicht brennbaren Stoffen |
F 30 und aus nicht brennbaren Stoffen |
F 30-A1) |
Hoch feuerhemmend |
F 60 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen |
F 60-AB2) |
F 60 und aus nicht brennbaren Baustoffen |
F 60-A2) |
Feuerbeständig |
F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen |
F 60-AB3)4) |
Feuerbeständig und aus nicht brennbaren Stoffen |
F 90 und aus nicht brennbaren Baustoffen |
F 90-A3)4) |
1) bei nicht tragenden Außenwänden auch W 30 zulässig 2) bei nicht tragenden Außenwänden auch W 60 zulässig 3) bei nicht tragenden Außenwänden auch W 90 zulässig 4) nach bestimmten bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften einiger Bundesländer auch F 120 erforderlich |
Tabelle 3: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen gemäß DIN EN 13501-2 und bauaufsichtliche Benennungen
Bauaufsichtliche Benennung |
Bauteil |
Tragende Bauteile |
Nicht tragende Trennwände |
Nicht tragende Außenwände |
Doppelböden |
Selbstständige Unterdecken |
ohne Raumabschluss |
mit Raumabschluss |
Feuerhemmend |
R 30 |
REI 30 |
EI 30 |
E 30 (i → o) und E 30-ef (i ← o) |
REI 30 |
EI 30 (a ↔ b) |
Hoch feuerhemmend |
R 60 |
REI 60 |
EI 60 |
E 60 (i → o) und E 60-ef (i ← o) |
– |
EI 60 (a ↔ b) |
Feuerbeständig |
R 90 |
REI 90 |
EI 90 |
E 90 (i → o) und E 90-ef (i ← o) |
– |
EI 90 (a ↔ b) |
Feuerwiderstandsfähigkeit 120 min |
R 120 |
REI 120 |
– |
– |
– |
– |
Brandwand |
– |
REI 90-M |
EI 90-M |
– |
– |
– |
Was bei der Brandschutzbemessung von Mauerwerksbauteilen aus Porenbeton zu beachten ist, stellt ausführlich das Kapitel „Brand“ des Porenbeton-Handbuches vom Bundesverband Porenbetonindustrie e.V. dar.
Porenbeton-Handbuch, 7. Auflage 2018 - Kapitel 8 „Brand“ als PDF ansehen