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Newsletter 2-2020

Erstellt am Mittwoch, 7. Oktober 2020

Die Themen im Überblick:

  • Neuer Porenbeton-BERICHT 26 "Putze und Beschichtungen auf Porenbetonmauerwerk"
  • "Bautechnische Daten für Mauerwerksprodukte aus Porenbeton" und "Nachweise für die Verwendung von Porenbeton in Bauwerken" aktualisiert
  • GEG tritt zum 1. November 2020 in Kraft

1. Neuer Porenbeton-BERICHT 26 "Putze und Beschichtungen auf Porenbetonmauerwerk"

Der neu verfasste Porenbeton-BERICHT 26 beschreibt einleitend die generellen Anforderungen und Empfehlungen für die Ausführung von Porenbetonmauerwerk sowie dessen Oberflächenbeschaffenheit vor dem Aufbringen von Putzen oder Beschichtungen. Er informiert ausführlich über die Eignung, Funktionen und Anwendungsbereiche von Putzen und Beschichtungen auf Porenbetonmauerwerk sowie die Anforderungen der entsprechenden technischen Regelwerke.

Erläutert werden die Putzarten und deren Anforderungen nach DIN EN 998-1 und DIN EN 15824 sowie die bauphysikalischen Anforderungen an Putze wie z. B. der Witterungs- und Feuchteschutz (Regen-/Schlagregenschutz, Regulierung der Raumfeuchte etc.), die Luftdichtheit des Bauteils, die mechanische Beanspruchbarkeit und die Dauerhaftigkeit. Dabei werden Empfehlungen für die Ausführungseignung von Außenwandputzen, Außensockelputzen im spritzwassergefährdeten Bereich und Kelleraußenwandputzen sowie Innenputzen auf Wandkonstruktionen aus hoch wärmedämmenden Porenbetonmauerwerk aufgeführt.

Ebenfalls beschrieben werden Beschichtungen wie Anstrichmittel (Farben) und Abdichtungen (z. B. Kelleraußenwandabdichtung) mit ihren Eigenschaften und Funktionen, ihre Anwendung und Ausführung – insbesondere auf Porenbetonmauerwerk.

Der Bericht 26 steht auf der BVP-Website unter der Rubrik Services> „Downloads Publikationen“ kostenlos als Download-PDF zur Verfügung oder kann über das "Bestellformular Publikationen" als Druckversion bei Zahlung einer Schutzgebühr von 6,- Euro pro Exemplar (inkl. Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackung und Porto) bestellt werden.

2. "Bautechnische Daten für Mauerwerksprodukte aus Porenbeton" und "Nachweise für die Verwendung von Porenbeton in Bauwerken" aktualisiert

Aufgrund des Gültigkeitsendes bzw. Wegfalls der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Bundesverbandes Porenbetonindustrie e.V. für Porenbeton-Plansteine PP4-0,5/Planelemente PPE4-0,5 (Produkte sind im Nationalen Anhang zum Eurocode 6 seit Dezember 2019 abgebildet) und Porenbeton-Planelemente HK waren Anpassungen in den "Bautechnischen Daten für Mauerwerksprodukte aus Porenbeton" erforderlich. Diese sind in die aktualisierte Fassung der Broschüre eingegangen, die wie gehabt als PDF auf der BVP-Website in der Rubrik SERVICES > Downloads Publikationen > Sonstige Medien eingestellt ist.

Die gleichfalls aktualisierten „Nachweise für die Verwendung von Porenbeton in Bauwerken“ sind auf der Website unseres Verbandes unter der Rubrik BAUPLANUNG & BAUKONSTRUKTION > CE-Kennzeichnung & Leistungserklärung eingestellt und können ebenfalls als PDF heruntergeladen werden.

 


3. GEG tritt zum 1. November 2020 in Kraft

Der Bundesrat hatte im Juli 2020 dem neuen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“ zugestimmt. Zum 1. November 2020 tritt das GEG (Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) in Kraft. 
Mit dem Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht werden. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand bleiben dabei unverändert. Der Gesetzestext wurde im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 37 am 13. August 2020 veröffentlicht.

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