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Newsletter 2-2016
Erstellt am Dienstag, 18. Oktober 2016
Themen im Überblick:
- Mauerwerksforum am 29.11.2016 in Berlin
- Positionspapier zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- EuGH-Urteil
Mauerwerksforum 29.11.2016 in Berlin
DIN-Mauerwerksforum 2016: Dass sich in Deutschland spätestens seit dem vergangenen Jahr die Lage im Wohnungsmarkt nicht nur verschärft, sondern dramatisiert hat, ist bekannt. Nicht umsonst besagen aktuelle Studien, dass in den nächsten Jahren ein Bedarf von rund 400.000 neuen Wohneinheiten pro Jahr besteht. Renommierte Referenten werden am 29. November in Berlin unter dem Titel „Energieeffizienter und modularer Wohnungsbau mit Mauerwerk“ ihre neuesten Untersuchungen präsentieren. Die Themen reichen dabei von Vergleichen zwischen Massiv- und Leichtbau über Musterstatiken beim modularen Bauen nach Eurocode 6 bis hin zu neuesten Forschungs- und Pilotprojekten zur Planung und Errichtung von Niedrigstenergiehäusern.
Für diese Veranstaltung erhalten Architekten, Planer, Statiker und Ingenieure bei den Ingenieur- und Architektenkammern Fortbildungspunkte!
Anmeldungen unter www.beuth.de.
Positionspapier zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Seit Jahren engagiert sich die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" - ein Bündnis von Deutschem Mieterbund DMB, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU und 25 bundesweit tätigen Verbänden und Kammern der Immobilien- und Bauwirtschaft - dafür, die politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern.
Am 19. September 2016 versandte die Aktion ein Positionspapier zur deutschen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie an führende Bundespolitiker, in dem Korrekturen bei der Ausgestaltung des Umsetzungsgesetzes gefordert werden. Dieses und andere Positionspapiere, aber auch viele Studien zum Thema Wohnungsbau finden Sie auf der Homepage der Aktion Impulse.
EuGH-Urteil
Die Entwürfe für die neue Musterbauordnung (MBO) und Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sind zur Notifizierung in Brüssel eingereicht. Nach letzten Informationen wird diese jedoch nicht wie geplant zum 16. Oktober abgeschlossen sein und es zu einer etwa 3-monatigen Verzögerung kommen.
Ungeachtet dessen hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt einige Informationen in Sachen Umsetzung EuGH-Urteil herausgegeben. Wichtig sind dabei die folgenden zwei Punkte:
1. Für harmonisierte Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung sind ab dem 16.10.2016 für Produktleistungen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder sonstige nationale Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungsnachweise und zusätzliche Ü-Kennzeichnungen nicht mehr möglich. Für diese Bauprodukte werden die Regelungen zur Ü-Kennzeichnung nicht mehr vollzogen. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung des DIBt wird noch erfolgen (Liegt bislang noch nicht vor! Diese Regelung gilt nach mündlichen Informationen für neu hergestellte Produkte, jedoch nicht für Lagerware!).
2. Die den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zugrunde liegenden Bewertungs- und Prüfungsergebnisse können als qualifizierte technische Dokumentation für die Beurteilung der Verwendbarkeit herangezogen werden, bis neue Erkenntnisse vorliegen. D. h. bis auf die Ü-Kennzeichnung können bestehende, noch gültige Zulassungen als bautechnische Nachweise herangezogen werden.
Bei Fragen hierzu können Sie uns gern kontaktieren!
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