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Newsletter 2-2017
Erstellt am Dienstag, 29. August 2017
Die Themen im Überblick:
- Porenbeton-Handbuch - erste überarbeitete Kapitel online
- Normen und Verordnungen
- Pestel-Studie zur Versicherung "nicht massiver" Bauten
Porenbeton-Handbuch - Die ersten 2 aktualisierten Kapitel sind online
Wie angekündigt, möchten wir Sie zum Stand der Überarbeitung des Porenbeton-Handbuches informieren: Neben dem Abschnitt „Wärme“, der bereits seit 2014 als Berichtsheft 19 vorliegt, sind jetzt die Kapitel „4 - Berechnung“ und „7 - Schall“ unseres Handbuches fertiggestellt! Die Kapitel „6 - Feuchte“ und „8 - Brand“ werden im Laufe des Septembers fertig und ebenfalls online gestellt. Link zum Porenbeton-Handbuch
Normen und Verordnungen
DIN 4109-4: Mit der Ausgabe März 2017 ist die neue DIN 4108-4 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte“ erschienen. Neben der Aufnahme neuer Produktgruppen und der Anpassung einzelner Tabellenwerte wurde insbesondere auch der für Porenbeton wichtige Anhang A „Bestimmung von Bemessungswerten für Mauerwerk aus Mauersteinen nach DIN EN 771“ überarbeitet. Hierin enthalten ist auch die Ermittlung und Angabe des Feuchte-Umrechnungsfaktors Fm.
Mantelverordnung: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 die Mantelverordnung verabschiedet. Bundesumweltministerin Hendricks stellte heraus, dass mit den Kernstücken der Verordnung, der neuen Ersatzbaustoffverordnung und der Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen geschaffen werden. Durch die Mantelverordnung sollen die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB): In den Gesprächen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland zur neuen Bauordnung und MVV TB ist ein Durchbruch gelungen. Die Kommission wird die von deutscher Seite vorgeschlagene Einführung freiwilliger Systeme zur Herstellererklärung für notwendige Produkteigenschaften dulden und gegen die entsprechenden vorgeschlagenen Regulierungen in der Musterverwaltungsvorschrift nicht juristisch vorgehen. Es wurde eingeschätzt, dass das europäische Normensystem aktuell nicht vollständig und in Teilen sogar noch fehlerhaft ist und daher allein noch kein sicheres Bauen in Europa gewährleistet. Hier ist der Weg der freiwilligen Herstellererklärung eine reale Möglichkeit, die sonst gegebenen Risiken für das sichere Bauen in den Mitgliedsstaaten auszugleichen. Unabhängig davon bleibt der Grundsatz bestehen, dass der freie Warenverkehr in Europa nicht durch nationale staatliche Eingriffe behindert werden darf. Für Porenbetonprodukte sind derartige Herstellererklärungen nicht erforderlich, da alle Produkte nach bestehenden DIN-Normen gefertigt werden. Die Einführung der neuen Bauordnung und der MVV TB wird in den nächsten Wochen erwartet.
Pestel-Studie zur Versicherung "nicht massiver" Bauten
Viele Versicherer bieten grundsätzliche keine Gebäudeversicherung für „nicht massive“ Bauten an und nur 2 von 15 Versicherern für „massive“ und „nicht massive“ Gebäude identische Jahresprämien. Die weit überwiegende Mehrheit der Versicherungsunternehmen stuft das Schadensrisiko „nicht massiver“ Wohngebäude deutlich höher als bei Massivbauten ein. Im Durchschnitt liegen die Versicherungsprämien um 40 bis 50 % über den Prämien von Massivbauten. Die genauen Untersuchungsdetails der Kurzstudie des Pestelinstituts finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM): dgfm.de/wohnungsbaupolitik/studien
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