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Bemessung von Mauerwerk aus Porenbeton

Bemessung von Flachstürzen aus bewehrtem Porenbeton

Flachstürze sind Fertigstürze aus bewehrtem Porenbeton P 4,4 mit einer Höhe von 124 mm und sind in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-17.1-634 geregelt. Durch die niedrige Höhe haben Flachstürze, die über Tür- und Fensteröffnungen eingebaut werden, ein sehr geringes Verarbeitungsgewicht. Die Tragwirkung des Sturzsystems wird durch eine 125 bis 750 mm hohe Übermauerung des Flachsturzes mit Porenbeton-Mauersteinen und/oder einer Massivdecke erreicht. Die Höhe der Übermauerung bestimmt die Tragfähigkeit des Sturzes. Bei der Bemessung ist zu berücksichtigen, dass die Auflagerlänge an beiden Enden des Sturzes durch Nachweise der Verankerung und Tragfähigkeit des Auflagers erbracht werden. Dabei muss die Auflagerlänge jedoch mindestens 115 mm betragen. Die aufnehmbare Gesamtlast kann einer Typenstatik entnommen werden (Landeshauptstadt Hannover: Bescheid zur Typenprüfung in statischer Hinsicht, Porenbeton-Flachstürze mit Zuggurt Typ A nach bauaufsichtlicher Zulassung Z-17.1-634).

Zulassung: Porenbeton-Flachstürze
Z-17.1-634 Flachstürze, 21 Seiten, 1,2 MB als PDF ansehen

Typenstatik: Maßgebliche maximale Belastung von Porenbeton-Flachstürzen
Maximale Belastung von Porenbeton-Flachstürzen gemäß Typenstatik, 1 Seite 0,7 MB als PDF ansehen

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